Allgemeine Geschäftsbedingungen cccpersonal.de

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingugen ("AGB") gelten für die Zusammenarbeit zwischen der Firma CCC Personalvermittlung und dem Kunden ("Kunde").
Besondere Bedingungen, die ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zwischen CCC Personalvermittlung und dem Kunden vereinbart wurden, haben Vorrang vor diesen AGB.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese von der CCC Personalvermittlung ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

§ 2 Vertragsgegenstand und Durchführung

2.1 CCC Personalvermittlung unterstützt Kunden bei der Personalbeschaffung.
CCC Personalvermittlung tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und schlägt dem Kunden Kandidaten für die Besetzung offener Positionen im Unternehmen des Kunden vor.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag zur Vermittlung kommt zwischen CCC Personalvermittlung und dem Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt durch Angebot und Annahme und bedarf der Schriftform.

2.3 Die Auswahl der Kandidaten obliegt alleine CCC Personalvermittlung. Der Kunde wiederum ist allein für die Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten verantwortlich. Er ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten der CCC Personalvermittlung vorgestellten Kandidaten zu beachten.
Ein Vertragsverhältnis kommt im Falle einer Einstellung ausschliesßlich zwischen dem Kandidaten und dem Kunden zustande.

2.4 Stellt CCC Personalvermittlung dem Kunden einen Kandidaten vor, der sich innerhalb der letzten 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Vorstellung direkt beim Kunden beworben hat, oder von einer dritten Gesellschaft vorgestellt worden ist, ist der Kunde verpflichtet, dies der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen ( sog. " Vorkenntniseinwand"). Auf Anforderung hat der Kunde die anderweitige Vorstellung schriftlich mit Nachweisen zu belegen.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, CCC Personalvermittlung unverzüglich über die Einstellung eines vorgestellten Kandidaten oder die Verwendung von auf den Kandidaten bezogenen und von der Gesellschaft übergebenen Informationen in Kenntnis zu setzen.
Er wird CCC Personalvermittlung mithin unverzüglich und unaufgefordert, über das Zustandekommen eines Arbeits- oder eines freien Mitarbeiterverhältnisses mit dem Kandidaten durch die Übersendung der Eckdaten aus dem beiderseits unterzeichneten Arbeitsvertrages in Kenntnis setzen (z.B. Vertragsbeginn, Dauer der Probezeit).

2.6 Im Rahmen des Suchprozesses wird CCC Personalvermittlung sich bemühen, dem Kunden relevante Infomationen von - aus Sicht von CCC Personalvermittlung geeigneten - Kandidaten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt an, dass es nicht zu den Aufgaben von CCC Personalv rmittlung gehört, die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch einen Kandidaten der Gesellschaft überlassenen Informationen/ Dokumente/ Zeugnisse / Aufenthaltstitel etc. zu überprüfen, und dass CCC Personalvermittlung keine Haftung für übermittelte falsche, unzureichende oder unvollständige Unterlagen/ Informationen desKandidaten übernimmt.
Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn CCC Personalvermittlung Unrichtigkeit der Dokumente / Informationen positiv bekannt ist.

§ 3 Gebühren

3.1 CCC Personalvermittlung steht bei der Einstellung eines durch CCC Personalvermittlung vermittelten Kandidaten beim Kunden eine Vermittlungsgebühr zu. Die Höhe der Vermittlungsgebühr ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Einstufung des Kandidaten obliegt ausschließlich CCC Personalvermittlung und wird dem Kunden bei Übermittlung der Daten, des Profils oder des Lebenslaufes des Kandidaten bekanntgegeben.

3.2 Die Vergütung entsteht auch dann, wenn der vorgestellte Kandidat von dem Kunden (oder einem mit dem Kunden im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen) innerhalb Vomn 12 Monaten nach der Vorstellung eingestellt wird.
Dies gilt nur dann nicht, wenn der Kunde 14 Tage nach Zugang der Rechnung gegenüber CCC Personalvermittlung nachweist, dass die Einstellung durch den Kunden im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen) nicht (auch nicht teilweise ) auf die Vorstellung durch die Gesellschaft zurückzuführen ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht mit Vereinbarung über die Zusage/ Angebotsannahme (formlose Bestätigung durch den vorgestellten Kandidaten ausreichend) des Arbeitsvertrages des Kandidaten mit dem Kunden und wird mit sofort nach Vereinbarung zur Zahlung fällig.

4.2 CCC Personalvermittlung wird zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kandidaten eine Rechnung über die Vergütung ausstellen.

4.3 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen auschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

§ 5 Datenschutz

5.1 Der Kunde sichert zu, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kandidaten durch den Kunden nicht gegen CCC Personalvermittlung verstößt.

5.2 CCC Personalvermittlung sichert zu, dass sie das gesetzliche Recht hat, alle personenbezogenen Daten mitzuteilen, dei dem Kunden tatsächlich im Verlauf der Leistungen mtgeteilt werden, und dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft für die Zwecke der Leistungen Datenschutzgesetze sicherzustellen.

§ 6 Verschwiegenheit

Der Kunde verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen geschäftlichen Informationen einschließlich Kandidatendaten während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung dieses Vertrages gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren.

§ 7 Abwerbegebot

7.1 CCC Personalvermittlung wird einen Kandidaten, den CCC Personalvermittlung dem Kunde vorgestellt hat und den der Kunde direkt eingestellt hat, für eine Dauer von 36 Monaten nach dem Datum der ersten Vorstellung weder für eine Tätigkeit bei sich noch bei einem dritten abwerben und dies auch nicht versuchen.

7.2 Der Kunde wird Mitarbeiter der Gesellschaft oder deren Vertragspartner, mit denen der Kunde im Laufe der Leistungserbringung nach diesem Vertrag zu tun hat, während der Leistungserbringung und für 12 Monate danach, nicht in seine Dienste abwerben und dies auch nicht versuchen.

7.3 Wenn der Kunde diese Bestimmung verletzt, hat er CCC Personalvermittlung einen Betrag entsprechend einer Transfergebühr für den entsprechenden Mitarbeiter zu zahlen, die sich entsprechend der Regelung unter § 4 dieses Vertrages berechnet.

§ 8 Kündigung

8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er kann von jeder Partie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.4 Kündigungen lassen Gebührenansprüche, die bereits entstanden sind, stets unberührt.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der CCC Personalvermittlung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 10 Haftung

10.1 Im Rahmen der Personalvermittlung übernimmt CCC Personalvermittlung keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung und keine Haftung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung von Kandidaten.

10.2 Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet CCC Personalvermittlung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzlichen Haftungen aus unerlaubten Handlungen gem. §§ 823 BGB ff.

10.3 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet CCC Personalvermittlung bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.4 Für alle sonstigen Schäden haftet CCC Personalvermittlung bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieses Schriftformerfordernises bedarf ebenfalls der Schriftform.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepblublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten Berlin.